Erklärung zum grenzüberschreitenden Datentransfer
Zuletzt aktualisiert: 05.06.2026
Dieses Dokument erläutert auf der Grundlage von Kapitel 3, Abschnitt 3 (Artikel 38 bis 43) des Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz personenbezogener Daten, der Maßnahmen zur Sicherheitsbewertung des Datentransfers ins Ausland (in Kraft getreten am 1. September 2022) sowie der Maßnahmen zu Standardverträgen für den Transfer personenbezogener Daten ins Ausland (in Kraft getreten am 1. Juni 2023) die Richtlinien und Maßnahmen der Xuzhou Mangxu Software Technology Co., Ltd. bezüglich des grenzüberschreitenden Datentransfers.
I. Aktueller Stand des Datentransfers ins Ausland
Wichtige Erklärung: Derzeit führt die Xuzhou Mangxu Software Technology Co., Ltd. sämtliche Datenverarbeitungsaktivitäten im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China durch. Wir übertragen Ihre personenbezogenen Daten nicht ins Ausland.
- Alle Server befinden sich in Rechenzentren auf dem chinesischen Festland
- Die KI-Inferenzdienste nutzen im Inland bereitgestellte Modelle
- Alle Drittanbieter werden aus inländischen Dienstleistern ausgewählt
- Der Fernzugriff für Mitarbeiter ist auf das inländische Netzwerk beschränkt
II. Compliance-Rahmen für den Datentransfer ins Ausland
Falls zukünftige Geschäftsentwicklungen die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland erfordern, werden wir die folgenden gesetzlichen Anforderungen strikt einhalten:
2.1 Sicherheitsbewertung (Artikel 40 PIPL)
Wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, muss eine Sicherheitsbewertung durch die staatliche Cyberspace-Verwalt