Datenschutzrichtlinie für Kinder
Zuletzt aktualisiert: 05.06.2026
Die Xuzhou Mangxu Software Technology Co., Ltd. legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten von Minderjährigen, insbesondere von Kindern unter vierzehn Jahren. Diese Richtlinie wurde auf der Grundlage von Artikel 31 des Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz personenbezogener Daten, der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten von Kindern im Internet (in Kraft getreten am 1. Oktober 2019) sowie einschlägiger Vorschriften erstellt.
I. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter vierzehn Jahren (im Folgenden „Kinder“ genannt). Unsere Produkte und Dienstleistungen richten sich hauptsächlich an Unternehmenskunden; wir erheben unter normalen Umständen keine personenbezogenen Daten von Kindern.
II. Beschränkungen bei der Datenerhebung
- Wir erheben oder fordern personenbezogene Daten von Kindern nicht wissentlich an.
- Unser Registrierungsprozess verlangt von den Nutzern, zu bestätigen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind.
- Wenn wir erfahren, dass ein Nutzer ein Kind unter vierzehn Jahren ist, stellen wir die Erhebung seiner Daten sofort ein.
- Wir analysieren oder erstellen keine Profile von kindlichen Nutzern über KI-Systeme.
III. Einwilligungsmechanismus der Erziehungsberechtigten
Gemäß Artikel 31 des PIPL muss für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter vierzehn Jahren die Einwilligung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter eingeholt werden. Falls es aus geschäftlichen Gründen erforderlich sein sollte, Kinderdaten zu verarbeiten (in äußerst seltenen Fällen):
- Muss die ausdrückliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes eingeholt werden.
- Müssen spezielle Verarbeitungsregeln (diese Richtlinie) festgelegt werden.
- Dürfen nur die für die Erbringung des Dienstes unbedingt erforderlichen Mindestdaten erhoben werden.
- Werden Kinderdaten nicht für kommerzielle Marketingzwecke verwendet.
- Wird der Zugriff auf die Daten streng eingeschränkt (nur für unbedingt benötigtes Personal).
IV. Rechte der Erziehungsberechtigten
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes haben folgende Rechte:
- Recht auf Einsicht: Einsichtnahme, ob wir personenbezogene Daten ihres Kindes verarbeiten.
- Recht auf Berichtigung: Berichtigung unrichtiger Daten des Kindes.
- Recht auf Löschung: Jederzeitige Anforderung der Löschung aller personenbezogenen Daten des Kindes.
- Recht auf Widerruf der Einwilligung: Widerruf einer zuvor erteilten Einwilligung.
- Recht auf Beschwerde: Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
V. Verfahren bei Feststellung einer Verarbeitung
Wenn wir feststellen, dass personenbezogene Daten eines Kindes ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten erhoben wurden:
- Stellen wir die betreffende Datenverarbeitung sofort ein.
- Löschen wir die betreffenden Daten innerhalb von 24 Stunden nach der Feststellung.
- Überprüfen wir die Datenerhebungsprozesse und verstärken die Verifizierungsmaßnahmen.
- Informieren wir bei Bedarf die zuständigen Aufsichtsbehörden.
VI. Sicherheitsmaßnahmen
- Wir wenden das höchste Verschlüsselungsniveau für Daten von Kindern an.
- Wir beschränken den Kreis der Mitarbeiter, die Zugang zu Kinderdaten haben, streng.
- Für den Zugriff auf Kinderdaten ist eine zusätzliche Identitätsprüfung und Genehmigung erforderlich.
- Wir prüfen regelmäßig die Zugriffs- und Verarbeitungsprotokolle von Kinderdaten.